05.09.2018

Neues Schlichtungsverfahren bei Protesten

Um für die Segler die Formalismen und damit die Zeitdauer einer kompletten Protestverhandlung abzukürzen, wurde von World Sailing das System der Arbitration (Schlichtung).

Es wird ein Protest eingereicht. Das PC meint, dass sich der Fall für die Arbitration eignet. Es treffen sich nur Arbitrator, Protestführer und Protestgegner. Nach Anhörung beider Parteien gibt der Arbitrator eine Einschätzung ab, die bereits nach etwa 5 Minuten erfolgen sollte. Daher ist die Arbitration (Schlichtung) ein extra Schritt zum normalen Protestverfahren.

 

Dazu ist ein genaues Prozedere einzuhalten:

 

1. Die Möglichkeit zur Arbitration muss in der Ausschreibung oder der Segelanweisung aufscheinen.

 

2. Der Arbitrator darf nicht dem PC angehören und muss die PC-Lizenzstufe 3 haben.

 

3. Es ist das Protestformular zu verwenden.

 

4. Es können nur Regelverstöße aus dem Teil 2 der RRS ohne Verletzung und Schaden oder RRS 31 behandelt werden.

 

5. Wenn eine Protestpartei nach der Einschätzung des Arbitrators eine Ersatzstrafe nach Anhang T annimmt, kann der Protestführer den Protest formal zurückziehen. Wird der Protest nicht zurückgezogen, wird eine normale Protestanhörung angesetzt.

 

6. Wird in dieser Anhörung eine Partei, die eine Ersatzstrafe angenommen hat, für schuldig befunden, erfolgt keine weitere Bestrafung. Hat die Partei keine Ersatzstrafe angenommen, so erfolgt die Bestrafung laut Anhörung.

 

Wir wünschen weiterhin Mast- & Schotbruch und faire Regatten

Euer Referat Wettfahrtorganisation